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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Magdeburger Tierhotel
(Stand 01.07.2023)

1. Pensionsvertrag
1. Zustandekommen eines Pensionsvertrages/Geltung der AGB
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Pensionsvertrages, der zwischen dem
Magdeburger Tierhotel und dem Halter des Tieres ( nachfolgend „Tierhalter“ genannt), das im
Magdeburger Tierhotel betreut werden soll, geschlossen wird.
1.2. Der Pensionsvertrag kommt zwischen den Magdeburger Tierhotel und dem Tierhalter dann zustande,
wenn der Pensionsvertrag, dem diese AGB zugrunde liegen, schriftlich zwischen dem Magdeburger
Tierhotel und dem Eigentümer des Tieres zum Abschluss gelangt. Besteht ein solcher schriftlicher
Pensionsvertrages sind Buchungen durch den Tierhalter möglich. Ein Vertragsverhältnis hinsichtlich
solcher weiteren Buchungen kommt nur zustande, wenn die durch den Tierhalter getätigte Buchung durch
das Magdeburger Tierhotel bestätigt wird. Solche Buchungen sowie Bestätigungen durch das Magdeburger
Tierhotel können telefonisch, im persönlichen Gespräch oder per Mail erfolgen. Kommt auf der Basis einer
solchen Buchungsanfrage durch Annahmeerklärung des Magdeburger Tierhotels ein Vertrag zustande,
gelten automatisch die Regelungen im schriftlich abgeschlossenen Pensionsvertrag unter Einbeziehung
dieser AGB.
2. Wechselseitige Pflichten der Parteien des Pensionsvertrages
2.1. Das Magdeburger Tierhotel benachrichtigt den Tierhalter binnen angemessener Frist, wenn bei seinem
Tier gesundheitliche oder sonstige Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die
das gewöhnliche Maß übersteigen. Insoweit ist der Tierhalter verpflichtet, Ansprechpartner für solche Fälle
zu benennen, die grundsätzlich jederzeit erreichbar sind und das Tier abholen können. Für den gebuchten
Pensionszeitraum gelten die Stornierungsregelungen unter Ziffer 3 dieser AGB.
2.2. Dem Tierhalter ist bekannt, dass sein Tier auf eigene Gefahr in der Pension betreut und außerhalb des
Magdeburger Tierhotels ausgeführt wird.
2.3. Bei Pensionsbeginn ist bei Hunden eine gültige Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Außerdem ist ein
gültiger im Tierpass bzw. Heimtierausweis bei allen Tieren vorzulegen. Der Tierpass bzw. der
Heimtierausweis und der Nachweis über die Haftpflichtversicherung verbleibt, während der Betreuung des
jeweiligen Tieres beim Magdeburger Tierhotel.
2.4. Mit der Abgabe seines Tieres versichert der Tierhalter, dass sein Tier frei von Parasiten, ansteckenden
Krankheiten und entwurmt ist. Bei Falschangaben haftet der Tierhalter gegenüber dem Magdeburger
Tierhotel und gegenüber den dort betreuten Tieren, sofern er wissentlich falsche Angaben gegenüber dem
Magdeburger Tierhotel getätigt hat.
2.5. Erkrankungen, der Verdacht auf eine Erkrankung sowie gegebenenfalls die Behinderung des zu
betreuenden Tieres und eventuell bestehende Therapien sind vom Tierhalter im Pensionsvertrag
anzugeben.
2.6. Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass das Magdeburger Tierhotel für den Fall einer
Erkrankung, eines Unfalles oder einer Verletzung des Tieres, einen Tierarzt hinzuziehen kann. Für jeden
Tierarztbesuch wird eine Aufwandspauschale von 50 € dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
3. Stornierung einer Buchung
3.1. Eine Buchung, die von dem Magdeburger Tierhotel bestätigt wurde, kann telefonisch, im persönlichen
Gespräch oder per E-Mail oder schriftlich storniert werden.
3.2. Eine solche Stornierung ist kostenfrei bis zu 2 Wochen vor Beginn der Betreuung des Tieres auf Basis der
bestätigten Buchung des Tierhalters möglich.
3.3. Bei Stornierung mindestens eine Woche vor der Anreise werden 50 % der Kosten, die gemäß Buchungen
bei Betreuung des Tieres angefallen wären, fällig. Erfolgt die Stornierung nicht spätestens eine Woche vor
Beginn der Betreuung des Tieres ist der komplette Preis für die gebuchte Betreuung des Tieres von dem
Tierhalter an das Magdeburger Tierhotel zu zahlen.
3.4. Dem Tierhalter steht die Möglichkeit offen, nachzuweisen, dass durch die Stornierung, soweit Kosten nach
den vorstehenden Regelungen zu berechnen sind, tatsächlich niedrigere Kosten beim Magdeburger
Tierhotel angefallen sind, als bei Zahlung der Stornierungskosten tatsächlich der Fall.
4. Haftung des Tierhalters und des Magdeburger Tierhotels
4.1. Die Aufnahme des Tieres erfolgt auf eigene Gefahr des Tierhalters. Dieser haftet gemäß § 833 BGB für alle
Sach-und Personenschäden, insbesondere auch für Schäden an anderen Tieren, die durch sein Tier in der
Pension verursacht werden.
4.2. Das Magdeburger Tierhotel haftet in seiner Eigenschaft als Betreiber der Tierpension für Schäden aller Art,
die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit beruhen.
4.3. Im Übrigen haftet das Magdeburger Tierhotel auch bei fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Pflichten
aus dem Pensionsvertrag. Für diesen Fall wird die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden
je Haftungsfall beschränkt.
4.4. Für mitgebrachte Sachen wie Hundebett, Leinen etc. übernimmt das Magdeburger Tierhotel keine
Haftung, es sei denn es kommt zu einer Beschädigung dieser Gegenstände aufgrund eines Verschuldens
des Magdeburger Tierhotels, mindestens in Form von grober Fahrlässigkeit.
5. Pensionspreise/Zahlungen durch den Tierhalter
5.1. Die Preise sind der aktuell gültigen Preisliste jeweils zu entnehmen. Im Rahmen des Pensionsvertrages
getroffene individuelle Preisregelungen haben Vorrang.
5.2. Zahlungen hat der Tierhalter vor Beginn der Betreuung des Tieres in Höhe der zu erwartenden
Betreuungskosten entweder im Wege einer Überweisung oder vor Ort beim Check in zu leisten
6. Nichtabholung/Tierheim
Im Falle einer Nichtabholung wird das Tier nach 15 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird von
dem Magdeburger Tierhotel bestimmt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem
Tierhalter in Rechnung gestellt.
7. Läufige Hündinnen
Läufige Hündinnen werden nicht aufgenommen. Sollte der Tierhalter die Läufigkeit verschweigen oder die
Hündinnen während des Pensionsaufenthaltes läufig werden, wird für die auftretenden Folgen keine Haftung
übernommen. Dabei entstehende Kosten gehen zulasten des Tierhalters. Außerdem berechnet das
Magdeburger Tierhotel einen Aufschlag von 5 € pro angefangenen Tag.
8. Einwilligung in die Fertigung von Fotos bzw. Videos des Tieres und der Verwendung auch für Werbezwecke
und im Social Media Bereich
Mit Abschluss des Pensionsvertrages erklärt sich der Tierhalter damit einverstanden, dass das Magdeburger
Tierhotel Fotos oder Videos seines Tieres anfertigt, an ihn sendet und solche Fotos bzw. Videos auch für
Werbezwecke und im Social Media Bereich verwendet.
9. Schlussbestimmung
Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies
die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien des
Pensionsvertrages eine die entstehende Lücke schließende neue Regelung zu treffen, die dem tatsächlich
gewollten möglichst nahekommt.

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