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Soziales Verhalten gegenüber Menschen und Artgenossen hat oberste Priorität. Wir kümmern uns aber auch um „schwierige Fälle“.
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Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden. Sollten Halter die Läufigkeit verschweigen oder die Hündin während des Aufenthalts läufig werden, wird für eventuelle Folgen keine Haftung übernommen
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Ein gültiger Impf- bzw. Heimtierausweis muss vorliegen
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Auch eine Hunde-Haftpflichtversicherung ist notwendig.
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Der Halter versichert, dass sein Tier frei von Parasiten, ansteckenden Krankheiten und entwurmt ist.
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Vom Tierarzt verordnete Medikamente können von uns verabreicht werden.
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